varanus salvator
  5.3 Schutz
 

Schutz

Eines der wichtigsten Schutzabkommen für die Bindenwarane ist das Washingtoner Artenschutzabkommen, kurz CITES (für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), das den Handel von Produkten aus geschützten Tieren regelt. Viele Länder, in denen Bindenwarane vorkommen, sind inzwischen Vertragsstaaten und haben das CITES-Abkommen unterzeichnet. Das erste Land, welches das Abkommen unterzeichnete, war um 1976 Indien, zwei Jahre darauf folgte Malaysia. Seit 1979 haben auch Indonesien und Sri Lanka das Abkommen unterzeichnet, um 1981 traten die CITES-Gesetze in Bangladesch in Kraft, ebenso auf den Philippinen. Der Bindenwaran ist in Anhang 2 der CITES gelistet und wird somit als gefährdet angesehen. Wahrscheinlich sind das Einrichten von Naturschutzgebieten und die Untersagung der Jagd die wirkungsvollsten Schutzmaßnahmen. So sind in Bangladesch inzwischen Verordnungen in Kraft, die den Handel mit Bindenwaranhäuten regeln, aber nicht verbieten. Allerdings sind dort Jagdlizenzen vonnöten, die auch der Regierung einen Teil des Gewinns aus der Jagd zusichern.

 
   
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden